Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 23.08.1996

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   BGH, 24.09.1996 - IX ZB 70/96   

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BGH, 24.09.1996 - IX ZB 70/96 (https://dejure.org/1996,3130)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1996 - IX ZB 70/96 (https://dejure.org/1996,3130)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1996 - IX ZB 70/96 (https://dejure.org/1996,3130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berufung - Hauptsacheerledigung - Sofortige Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a, § 519b Abs. 2, § 567 Abs. 4 S. 1
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine in einem Urteil enthaltene Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 61
  • MDR 1996, 1295
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 92/90

    Zulässigkeit einer Revision gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 24.09.1996 - IX ZB 70/96
    »Gegen einen Beschluß, mit dem ein Oberlandesgericht eine Berufung gegen ein Urteil als unzulässig verwirft, durch das - nach übereinstimmender Erledigungserklärung hinsichtlich des noch anhängigen Teils der Hauptsache - über die gesamten Kosten des Rechtsstreits entschieden worden ist, ist eine weitere sofortige Beschwerde, die sich ausschließlich gegen den die Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO betreffenden Teil richtet, nicht zulässig (im Anschluß an BGHZ 113, 362).«.

    Dies ist nicht der Fall, wenn ein Oberlandesgericht die Berufung gegen ein Urteil als unzulässig verwirft, durch das - nach übereinstimmender Erledigungserklärung hinsichtlich des noch anhängigen Teils der Hauptsache - über die gesamten Kosten des Rechtsstreits einheitlich in einer gemischten Kostenentscheidung entschieden worden ist und die Revision sich ausschließlich gegen den die Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO betreffenden Teil des Berufungsurteils richtet (vgl. BGHZ 113, 362, 364, 365).

  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Das gilt auch für Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 24.9.1996 - IX ZB 70/96, MDR 1996, 1295 = NJW-RR 1997, 61).
  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

    So ist im Hinblick auf diese Grundentscheidung des Gesetzgebers eine Kostenverteilung nach § 91a ZPO in einer Entscheidung eines Oberlandesgerichts auch dann einer Überprüfung nicht zugänglich, wenn sie nicht in der üblichen Form durch Beschluß, sondern als Teil eines im übrigen mit der Revision anfechtbaren Urteils ergangen ist (BGHZ 113, 362, 364; vgl. auch BGH, Beschl. v. 24.9.1996 - IX ZB 70/96, MDR 1996, 1295).
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Dies gilt entsprechend für die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte (BAG 21. Juni 2006 - 3 AZB 65/05 - EzA ZPO 2002 § 91a Nr. 2), unabhängig davon, ob die Kostenentscheidung in der üblichen Form eines Beschlusses oder - wegen der gleichzeitigen Entscheidung über weitere Anträge der Klage - durch Urteil ergeht (BGH 13. Juni 2001 - V ZB 18/01 - BGHReport 2001, 901; 24. September 1996 - IX ZB 70/96 - MDR 1996, 1295; 21. Februar 1991 - I ZR 92/90 - BGHZ 113, 362).
  • OLG München, 14.01.2016 - 6 U 2752/10

    Gleichwirkung bei abgewandelten Mitteln

    Soweit außerdem der Senat im SU vom 23.05.2013 im Rahmen seiner gemischten Kostenentscheidung (dort Ziff. II. 4.) hinsichtlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Unterlassungsanspruchs den Beklagten gem. § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO die Kosten auferlegt hat, war diese Entscheidung unanfechtbar (vgl.. BGH NJW 1967, 1131; NJW 1991, 2020; NJW-RR 1997, 61), so dass insoweit bereits rechtskräftig entschieden wurde.
  • BGH, 13.06.2001 - V ZB 18/01

    Anfechtung einer gemischten Kostenentscheidung

    Dies gilt auch, soweit eine im Rahmen eines Urteils ergangene gemischte Kostenentscheidung (vgl. BGHZ 40, 265, 269 f) insoweit angefochten werden soll, als sie auf § 91a ZPO beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 24. September 1996, IX ZB 70/96, NJW-RR 1997, 61).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 23.08.1996 - 84 T 176/95   

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LG Berlin, 23.08.1996 - 84 T 176/95 (https://dejure.org/1996,13342)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.08.1996 - 84 T 176/95 (https://dejure.org/1996,13342)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. August 1996 - 84 T 176/95 (https://dejure.org/1996,13342)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 61
  • Rpfleger 1997, 129
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